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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.01.2023 - 2 Sa 74/22   

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https://dejure.org/2023,30880
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.01.2023 - 2 Sa 74/22 (https://dejure.org/2023,30880)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 10.01.2023 - 2 Sa 74/22 (https://dejure.org/2023,30880)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 10. Januar 2023 - 2 Sa 74/22 (https://dejure.org/2023,30880)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 123 Abs 1 BGB, § 626 Abs 1 BGB, § 1 Abs 1 KSchG
    Anfechtung Arbeitsvertrag - Außerordentliche Kündigung - Anwendbarkeit Kündigungsschutzgesetz - Wartezeit

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Nicht jede Falschangabe bei Einstellungsverhandlungen stellt eine arglistige Täuschung dar

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 859/11

    Wartezeit - Leiharbeitnehmer

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.01.2023 - 2 Sa 74/22
    Sie können sich auch aus konkludentem Verhalten ergeben (BAG, Urteil vom 20.02.2014 - 2 AZR 859/11 - Rn. 44, juris; BAG, Urteil vom 18.02.1988 - 2 AZR 590/87 - Rn. 37, juris).(Rn.84).

    Sie können sich auch aus konkludentem Verhalten ergeben (BAG, Urteil vom 20.02.2014 - 2 AZR 859/11 - Rn. 44, juris; BAG, Urteil vom 18.02.1988 - 2 AZR 590/87 - Rn. 37, juris).

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 790/11

    Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG - Zusammenrechnung von Zeiten unterbrochener

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.01.2023 - 2 Sa 74/22
    Einzelvertragliche oder kollektivrechtliche Vereinbarungen über den Ausschluss oder die Verkürzung der Wartezeit (BAG, Urteil vom 20.06.2013 - 2 AZR 790/11 - Rn. 14, juris) oder über die Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten bei demselben oder einem anderen Arbeitgeber, sind zulässig.

    Abweichende Regelungen zu Gunsten des Arbeitnehmers, etwa einzelvertragliche oder kollektivrechtliche Vereinbarungen über den Ausschluss oder die Verkürzung der Wartezeit (BAG, Urteil vom 20.06.2013 - 2 AZR 790/11 - Rn. 14, juris) oder über die Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten bei demselben oder einem anderen Arbeitgeber, sind dagegen zulässig.

  • BAG, 18.02.1988 - 2 AZR 590/87

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit des Arbeitsgerichts im Falle der gegen

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.01.2023 - 2 Sa 74/22
    Sie können sich auch aus konkludentem Verhalten ergeben (BAG, Urteil vom 20.02.2014 - 2 AZR 859/11 - Rn. 44, juris; BAG, Urteil vom 18.02.1988 - 2 AZR 590/87 - Rn. 37, juris).(Rn.84).

    Sie können sich auch aus konkludentem Verhalten ergeben (BAG, Urteil vom 20.02.2014 - 2 AZR 859/11 - Rn. 44, juris; BAG, Urteil vom 18.02.1988 - 2 AZR 590/87 - Rn. 37, juris).

  • BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09

    Anfechtung - außerordentliche Kündigung - politische Treuepflicht - öffentlicher

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.01.2023 - 2 Sa 74/22
    Die Äußerung subjektiver Werturteile genügt nicht (BAG, Urteil vom 11.07.2012 - 2 AZR 41/11 - Rn. 22, juris; BAG, Urteil vom 12.05.2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 41, juris).

    Die Beweislast für das Vorliegen von Arglist trägt der Anfechtende (BAG, Urteil vom 20.03.2014 - 2 AZR 1071/12 - Rn. 31, juris; BAG, Urteil vom 11.07.2012 - 2 AZR 41/11 - Rn. 22, juris; BAG, Urteil vom 12.05.2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 43, juris).

  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1071/12

    Anfechtung - ordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.01.2023 - 2 Sa 74/22
    Die Anfechtung ist nicht bereits durch die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis zu kündigen, ausgeschlossen, vielmehr bestehen beide möglichen Gestaltungsrechte nebeneinander (vgl. BAG, Urteil vom 20.03.2014 - 2 AZR 1071/12 - Rn. 26, juris).

    Die Beweislast für das Vorliegen von Arglist trägt der Anfechtende (BAG, Urteil vom 20.03.2014 - 2 AZR 1071/12 - Rn. 31, juris; BAG, Urteil vom 11.07.2012 - 2 AZR 41/11 - Rn. 22, juris; BAG, Urteil vom 12.05.2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 43, juris).

  • BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 148/04

    Anfechtung; arglistige Täuschung; Stasi-Mitarbeit

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.01.2023 - 2 Sa 74/22
    Ein Fragerecht des Arbeitgebers bei den Einstellungsverhandlungen ist insoweit anzuerkennen, als der Arbeitgeber ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse an der Beantwortung seiner Frage im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis hat (BAG, Urteil vom 16.12.2004 - 2 AZR 148/04 - Rn. 25, juris).(Rn.63).

    Ein Fragerecht des Arbeitgebers bei den Einstellungsverhandlungen ist insoweit anzuerkennen, als der Arbeitgeber ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse an der Beantwortung seiner Frage im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis hat (BAG, Urteil vom 16.12.2004 - 2 AZR 148/04 - Rn. 25, juris).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.01.2023 - 2 Sa 74/22
    Da das Arbeitsverhältnis der Parteien weder aufgrund Anfechtung noch durch Kündigung beendet worden ist, steht dem Kläger ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung zu unveränderten Vertragsbedingungen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses zu (BAG Großer Senat, Beschluss vom 27.02.1985 - GS 1/84 - juris).
  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 47/16

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Drohung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.01.2023 - 2 Sa 74/22
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG, Urteil vom 29.06.2017 - 2 AZR 47/16 - Rn. 17 m.w.N., juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 18.06.2019 - 15 Sa 4/19

    Probezeit - Auslegung einer Arbeitsvertragsklausel - Verzicht auf die

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.01.2023 - 2 Sa 74/22
    Bestehen im Hinblick auf die Verkürzung oder den Ausschluss der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG keine weiteren Anhaltspunkte, so kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, der allgemeine Kündigungsschutz habe auch während der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG zur Anwendung gelangen sollen (vgl. LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.06.2019 - 15 Sa 4/19 - Rn. 31, juris).
  • LAG Köln, 15.12.2006 - 9 Ta 467/06

    Kündigungsschutzgesetz; Wartezeit; Verzicht

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.01.2023 - 2 Sa 74/22
    Verzichten die Arbeitsvertragsparteien nämlich ausdrücklich auf die Vereinbarung einer Probezeit, weil der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber auch aufgrund einer früheren Beschäftigung bekannt ist, so kann darin eine stillschweigende Übereinstimmung liegen, dass der Arbeitnehmer auch in den ersten 6 Monaten nur aus solchen Gründen gekündigt werden darf, die im Sinne von § 1 KSchG anzuerkennen sind (LAG Köln, Beschluss vom 15.12.2006 - 9 Ta 467/06 - Rn. 16, juris).
  • BGH, 23.10.2014 - III ZR 82/13

    Schadensersatzprozess wegen Falschberatung durch einen Versicherungsmakler:

  • BAG, 15.05.1997 - 2 AZR 43/96

    Anfechtung eines in der Revisionsinstanz geschlossenen Vergleichs wegen

  • BAG, 28.02.1991 - 2 AZR 357/90

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages - Arglistige Täuschung des Dienstherrn durch

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.05.2020 - 5 Sa 217/19

    Aufhebung eines Arbeitsvertrags wegen Täuschung über Lehrbefähigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.11.2019 - 2 Sa 164/19

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung

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